Produkt zum Begriff Verzug:
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Wilsberg 14 - Gefahr im Verzug / Bullenball [DVD] [2016] | Zustand: Neu & original versiegelt
Wilsberg 14 - Gefahr im Verzug / Bullenball [DVD] [2016]
Preis: 10.95 € | Versand*: 4.95 € -
Steuerrecht
Steuerrecht , Der Klassiker zum Steuerrecht feiert ein Jubiläum. Seit 50 Jahren vermittelt er alles Wissenswerte zum Steuerrecht, gut verständlich und fundiert, immer jung geblieben und mit seinen Aufgaben gewachsen. In einem Band werden alle Teilgebiete des deutschen Steuerrechts dargestellt, von den Grundlagen über die einzelnen Steuerarten bis zum Verfahrensrecht. Er eignet sich zum Lernen für den Anfänger wie zum Nachlesen für den Praktiker. Gerade im Jahr 2023 wurden umfangreiche steuerliche Gesetzesvorhaben verabschiedet. Die zahlreichen Änderungen, die sie mit sich gebracht haben, wurden nicht einfach berücksichtigt, sondern kenntnisreich und meinungsbildend verarbeitet. Diese Stimmen sind verlässlich und haben Gewicht. Dank der Darstellung der steuersystematischen Zusammenhänge eine ideale Ergänzung der Kommentarliteratur und eine Bereichereung des universitären Unterrichts. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 69.80 € | Versand*: 0 € -
Grobshäuser, Uwe: Einkommensteuer
Einkommensteuer , Das Buch bietet eine vertiefende Darstellung des Einkommensteuerrechts mit Schwerpunkt auf den einzelnen Einkunftsarten. Es richtet sich an Studierende im Bereich Steuerrecht, an Laufbahnabsolvent:innen, angehende Steuerberater:innen sowie Steuerpraktiker:innen. Die Themenbereiche orientieren sich daher zum einen an den Stoffgebieten, die erfahrungsgemäß Gegenstand von Prüfungsklausuren sind, zum anderen an den Brennpunkten in der Praxis: Veranlagung, Tarif, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Einnahmen-/Gewinnermittlung, Verlustabzug, Vorweggenommene Erbfolge, Erbauseinandersetzung, Betriebsaufspaltung, Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Zahlreiche Beispiele und Übersichten veranschaulichen die Ausführungen zu den einzelnen Themenbereichen. Übungsfälle und komplexe Übungsaufgaben führen Examenskandidat:innen an das Prüfungsniveau heran. Für Praktiker:innen ist das Buch ein nützliches Nachschlagewerk, das in kompakter Form gezielte Rechtsinformationen bietet. Die 15. Auflage berücksichtigt die aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung. Eingearbeitet sind u. a.: Neufassung der Berufsausbildungskosten; neue Rechtslage zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Homeoffice-Pauschale; aktuelle Rechtsprechung zu den Versorgungsleistungen; Änderungen bei Gebäude-Abschreibungen sowie bei Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen; BMF-Schreiben zur "Digital-AfA" sowie zu virtuellen Währungen und sonstigen Token; Änderung der Besteuerung von Photovoltaikanlagen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 79.99 € | Versand*: 0 € -
Maier, Hartwig: Lehrbuch Einkommensteuer
Lehrbuch Einkommensteuer , Das ausbildungserprobte Lehrbuch zur Einkommensteuer für angehende Steuerprofis Topaktuell, leicht verständlich, umfassend - dieses seit Jahren bewährte Lehrbuch begleitet sie optimal durch Ihre gesamte Ausbildung. In 15 Kapiteln enthält es den kompletten Lehrstoff zur Einkommensteuer auf dem Niveau der gehobenen steuerrechtlichen Ausbildung. Zahlreiche ausführliche Beispiele und Übersichten vermitteln die prüfungsrelevanten Inhalte anschaulich und leicht verständlich. Den Lernerfolg garantieren Ihnen Kontrollfragen am Ende der jeweiligen Kapitel. Das "Lehrbuch Einkommensteuer" wird jährlich neu aufgelegt und ist daher immer auf dem aktuellsten Rechtsstand. Die Autoren sind ausbildungserfahrene Praktiker und Dozenten an den Bildungseinrichtungen der Finanzverwaltung in Ludwigsburg und Edenkoben. Die 30. Auflage bildet Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung mit Stand 1.1.2024 ab. Ergänzend zum Buch erhalten Sie Zugriff auf eine kostenlose Online-Version und einem WissensCheck, mit dem Sie Ihren Wissensstand selbständig überprüfen können. Dank dieser Aufbereitung eignet sich das Lehrbuch sowohl zum Selbststudium als auch als begleitende Lektüre zum Unterricht. Inhaltsverzeichnis: - Einleitung - Steuerpflicht - Einkommensteuerliche Grundbegriffe - Allgemeine Fragen der Veranlagung - Nicht abzugsfähige Ausgaben - Sonderausgaben - Familienleistungsausgleich - Außergewöhnliche Belastungen - Gewinnermittlung - Absetzung für Abnutzung - Einkunftsarten - Veranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern - Steuertarif - Entrichtung der Einkommensteuer - Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 94.00 € | Versand*: 0 €
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Wann Verzug ohne Mahnung?
Wann tritt Verzug ohne Mahnung ein? Verzug ohne Mahnung tritt ein, wenn eine feste Zahlungsfrist vereinbart wurde, die ohne Zahlung verstrichen ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn in einem Vertrag eine konkrete Frist für die Zahlung festgelegt wurde. In solchen Fällen tritt der Verzug automatisch ein, ohne dass der Gläubiger eine Mahnung verschicken muss. Es ist wichtig, dass die vereinbarte Frist klar und eindeutig im Vertrag festgehalten ist, um Verzug ohne Mahnung geltend machen zu können. In vielen Fällen ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für einen Verzug ohne Mahnung erfüllt sind.
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Wann liegt Verzug vor?
Verzug liegt vor, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht fristgerecht erfüllt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Leistung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht wird. Um Verzug geltend machen zu können, muss die andere Vertragspartei in Verzug gesetzt werden, indem ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wird. Erst nach Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein. Verzug kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
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Was bedeutet "Verzug 2"?
"Verzug 2" bedeutet, dass eine Zahlung oder eine Leistung nicht fristgerecht erbracht wurde. Es handelt sich um die zweite Stufe des Verzugs, nachdem bereits eine erste Mahnung erfolgt ist. In der Regel sind nun weitere rechtliche Schritte wie zum Beispiel eine Klage oder die Einschaltung eines Inkassounternehmens möglich.
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Was ist in Verzug setzen?
In Verzug setzen bedeutet, dass eine Verpflichtung oder eine Frist nicht eingehalten wurde. Dies kann beispielsweise bei einer Zahlung oder Lieferung der Fall sein. Durch das In-Verzug-Setzen wird die andere Partei darauf hingewiesen, dass sie ihre Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt hat und zur Nachholung aufgefordert. Es dient dazu, den Verzug offiziell festzustellen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. In vielen Fällen ist das In-Verzug-Setzen Voraussetzung für weitere Maßnahmen wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Ähnliche Suchbegriffe für Verzug:
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Dennisen, Thomas: Steuerliche Organschaft
Steuerliche Organschaft , Die steuerliche Organschaft ist ein vielschichtiges Rechtsgebilde, das aufgrund der Verlustnutzungs- und Finanzierungsvorteile nicht nur für große Konzerne, sondern gerade auch für den Mittelstand interessant ist. Doch die Rechtsfragen zur Begründung, zu den Voraussetzungen zum Erhalt sowie zur Beendigung einer Organschaft sind komplex und tief verzweigt. Das deutsche Organschaftsrecht enthält Vorschriften mit Auswirkungen auf die Ertragsteuern, die Umsatzsteuer sowie die Grunderwerbsteuer. Zudem stoßen zu den gesellschaftsrechtlichen und bilanzrechtlichen Aspekten, die für eine Organschaft zu beachten sind, zunehmend Bezüge und Einflüsse des europäischen und internationalen Steuerrechts. Das Handbuch zur steuerlichen Organschaft bietet allen, die rund um die Organschaft mit Planung, Gründung, Beendigung, Gestaltung oder Risikobewertung zu tun haben, unverzichtbaren Expertenrat. Von den Grundlagen über inlandsbezogene Einzelfragen zu den verschiedenen Organschaftstypen bis hin zu internationalen Sonderfragen sind alle Aspekte detailliert erläutert und mit Gestaltungshinweisen versehen. In der 3. neu bearbeiteten Auflage wird dem Bilanzrecht der Organschaft und den praktischen Erfahrungen mit der Organschaft im Konzern erstmals ein eigenes Kapitel gewidmet. Zusätzlich wird die Organschaft mit der neuen Optionsmöglichkeit des § 1a KStG beleuchtet. Topaktuell ist das Wachstumschancengesetz mit der Streichung des § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG und der Anwendung des § 4k EStG enthalten. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 199.00 € | Versand*: 0 € -
Firmenwagen: Steuerliche Vorteile ausschöpfen
Ein Fahrzeug vom Arbeitgeber, das Sie auch privat nutzen können, ist eine tolle Sache. Leider aber hinterlässt der Dienstwagen auf der monatlichen Gehaltsabrechnung deutliche Spuren. Unser Beitrag hilft Ihnen, die Steuer- und Abgabenlast zu senken.
Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 € -
Stempel Kopie an Finanzamt
Vorgangsstempel aus Holz, in verschiedenen Ausführungen, für immer wiederkehrende Texte.
Preis: 6.47 € | Versand*: 0.00 € -
Meissner, Gabi: Umsatzsteuer
Umsatzsteuer , Band 2 der Reihe "Finanz und Steuern" enthält eine vertiefende Darstellung des gesamten Umsatzsteuerrechts. Umfassend behandelt werden insbesondere die Themenbereiche Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich der Sonderfälle Tausch und Arbeitgeberleistungen an Arbeitnehmer:innen, Vermittlungsleistungen und (Dienstleistungs-)Kommission, Grundstücks- und Finanzumsätze, unentgeltliche Wertabgaben, Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung sowie Besteuerungsverfahren. Dargestellt werden ferner Sonderfragen bei Personengesellschaften, im Rahmen von Exportgeschäften, für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Besteuerung von Reiseleistungen. Alle Bereiche werden übersichtlich dargestellt und anhand zahlreicher Übersichten, Beispiele und Übungsfälle ausführlich erläutert. Die Übungsfälle und Klausuraufgaben wurden in langjähriger Lehrtätigkeit entwickelt und eignen sich hervorragend zur Prüfungsvorbereitung. Das Lehrbuch empfiehlt sich für Studierende in den Bachelor- und insbesondere den Masterstudiengängen, zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung, die Prüfung für Steuerfachwirt:innen und die Bilanzbuchhalterprüfung sowie als Nachschlagewerk für Praktiker:innen in der Steuerberatung, in den Betrieben und in der Finanzverwaltung. Die 21. Auflage wurde grundlegend überarbeitet und berücksichtigt u.a. die Änderungen durch das Wachstumschancengesetz. Rechtsstand: 1. Februar 2024 , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 69.99 € | Versand*: 0 €
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Wann tritt Verzug ein BGB?
Verzug tritt gemäß § 286 BGB ein, wenn der Schuldner eine fällige Leistung nicht erbringt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Dabei muss der Gläubiger den Schuldner zunächst erfolglos zur Leistung aufgefordert haben. Erst danach gerät der Schuldner in Verzug. Der Verzug kann auch automatisch eintreten, wenn ein bestimmter Zeitpunkt für die Leistung vereinbart wurde. In diesem Fall muss der Gläubiger den Schuldner nicht extra auffordern. Verzug kann auch durch eine Mahnung eintreten, wenn eine Leistung zu einem unbestimmten Zeitpunkt fällig ist.
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Wann ist jemand in Verzug?
Jemand ist in Verzug, wenn er eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht fristgerecht erbringt. Dies kann beispielsweise bei der Zahlung eines Betrags oder der Lieferung einer Ware der Fall sein. Der Verzug tritt ein, wenn die vereinbarte Frist abgelaufen ist und die Leistung noch nicht erbracht wurde. In der Regel muss der Schuldner dann Verzugszinsen zahlen. Es ist wichtig, den Verzug rechtzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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Was bedeutet in Verzug kommen?
In Verzug zu kommen bedeutet, dass eine vereinbarte Leistung oder Zahlung nicht fristgerecht erbracht wird. Dies kann beispielsweise bei einer nicht rechtzeitig gezahlten Rechnung der Fall sein. Wenn man in Verzug gerät, kann dies rechtliche Konsequenzen haben, wie zum Beispiel Mahngebühren oder Verzugszinsen. Es ist wichtig, Verzug zu vermeiden, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Unternehmen können auch in Verzug geraten, wenn sie vereinbarte Leistungen nicht rechtzeitig erbringen.
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Wann bin ich im Verzug?
"Wann bin ich im Verzug?" Diese Frage stellt sich, wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht fristgerecht erbracht wurde. Im Vertragsrecht spricht man von Verzug, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht rechtzeitig erfüllt. Der Verzug tritt in der Regel ein, wenn eine Frist verstrichen ist, ohne dass die Leistung erbracht wurde. In diesem Fall kann die andere Vertragspartei Schadensersatzansprüche geltend machen. Es ist daher wichtig, die vereinbarten Fristen im Auge zu behalten und bei Verzögerungen rechtzeitig zu reagieren.
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